Auch Sachspenden sind eine Möglichkeit, die Stiftung langfristig zu unterstützen.Aus steuerlichen Gründen müssen hier folgende Punke unterschieden werden: Für eine Sachspende (z.B. PCs, Fotoapparate, etc.), die von der Stiftung selbst genutzt wird, kann eine Spendenquittung in Höhe des aktuellen Verkehrswertes der Sache ausgestellt werden.
Für eine neue / neuwertig Sachspende, die für unsere Tombola geeignet ist und verwendet wird, kann eine Spendenquittung in Höhe des aktuellen Verkehrswertes der Sache ausgestellt werden. Für die Wertfeststellung benötigen wir idealer Weise einen Kassenbeleg.
Für eine Sachspende, die verkauft wird – z.B. auf einem Basar zu Gunsten der Stiftung – darf keine Spendenquittung ausgestellt werden.
Von Seiten des Finanzamtes werden bei Sachspenden folgende Punkte abgefragt:
- Die Sachzuwendung stammt nach Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
- Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten liegen vor.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden und Details zu klären, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf.