Geldzuwendungen können mittels Scheck, Überweisung, per Einzugsermächtigung oder in bar vorgenommen werden. Die Höhe der dafür ausgestellten Quittung richtet sich nach der Höhe der Geldspende, Schenkung bzw. Zahlung. Jeder noch so kleine Beitrag wird benötigt und ist jederzeit willkommen!
Spendenquittungen können aus organisatorischen Gründen erst 6 Wochen nach dem Eingang der Spende ausgestellt werden. Da die Stiftung gemeinnützig ist, kann sich Ihre Spende steuerlich positiv bei Ihnen auswirken.Bis 200 Euro Spendenhöhe reicht dem Finanzamt der entsprechende Kontobeleg. Spendenquittungen für niedrigere Beträge werden deshalb nur auf Wunsch ausgestellt.
Bankverbindung
Stiftung Domstadt Bamberg
Liga Bank EG Bamberg
BLZ 750 90 300
Kto. Nr. 9058338
Verwendungszweck: z.B. Zustiftung