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Zustiftung

Bei einer Zustiftung kommt Ihr Geld nicht nur einem einzelnen Projekt zugute, sondern es wird dem Stiftungsvermögen zugeführt. Der erlöste Ertrag dient dann alle Jahre dem Stiftungszweck. Da die Stiftung von Rechts wegen verpflichtet ist, das Stiftungsvermögen sicher anzulegen, ist somit gewährleistet, dass durch Ihre Zustiftung auch noch nach vielen Jahren die gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung erfüllt werden können. Wenn Sie uns längerfristig unterstützen möchten, sind auch wiederholte Zustiftungen möglich. Füllen Sie dazu bitte Formular im Downloadbereich aus.

Bei Einzelüberweisungen geben Sie bitte als Verwendungszweck „ZUSTIFTUNG“ und Ihre Adresse an. Da die Stiftung gemeinnützig ist, kann sich Ihre Zustiftung steuerlich positiv bei Ihnen auswirken. Bis 200 Euro Spendenhöhe reicht dem Finanzamt der entsprechende Kontobeleg.

Bankverbindung

Stiftung Domstadt Bamberg
Liga Bank EG Bamberg
BLZ 750 90 300
Kto. Nr. 9058338

Als kleine Anerkennung Ihrer Zustiftung erhalten Sie ab einem Betrag von:

50 Euro
einen Original Dachschiefer vom Bamberger Dom

100 Euro
Original Bamberger Domstein ca. 10 x 10 x 10 cm

400 Euro
die kleine Büste des Bamberger Reiter

800 Euro
eine Büste des Bamberger Reiters in Originalgrösse

Um die Anerkennung oder eine Spendenquittung für Beträge von weniger als 200 Euro zu erhalten nehmen Sie nach Ihrer Zustiftung bitte Kontakt mit uns auf.

Aus organisatorischen Gründen können Spendenquittungen und die Anerkennung frühestens 6 Wochen nach Eingang der Zustiftung zugesendet werden.