Säkularkanoniker
waren sogenannte Weltgeistliche, die einer Gemeinschaft an einer Stiftskirche (Kollegiatstift) angehörten und dort für die Gottesdienste zuständig waren. Als Mitglieder des Stiftskapitels bestimmten sie über dessen Geschicke und verwalteten das Vermögen. Im Gegensatz zu Regularkanonikern legten sie aber kein Gelübde ab und konnten somit die Gemeinschaft jederzeit wieder frei verlassen. Zudem durften Säkularkanoniker ihr Privatvermögen behalten. In der Regel entstammten Sie dem Adel und später auch aus reichen Bürgerfamilien, weshalb sie auf ihre eigenen Residenzen (sog. Kurien) Wert legten, die sie zumeist innerhalb des Immunitätsbezirks in unmittelbare Nähe des Stiftes anlegten.