Immunitätsbezirk
Gebiete um einen Dom, ein Kloster oder ein Stift, auf denen die Kleriker, Kanoniker und das dazugehörige Gesinde in den sogenannten Kurien lebten. Diese Bezirke waren streng von der übrigen Stadt, meist durch Mauern, abgetrennt. Die städtischen Rechte und auch die Steuerhoheit endeten an den Grenzen. Damit waren die Immunitätsbezirke autonom und unterlagen einer eigenen Gerichtsbarkeit.
Diese Sonderrechte sorgten in vielen Städten für ständig aufflammende Streitigkeiten, da die Stadtbewohner Abgabenlasten alleine zu tragen hatten und für Ausgaben wie Wehranlagen somit zu wenig Finanzmittel zur Verfügung standen.
Kuria
Wohnung von Säkularkanonikern, Domherren oder Stiftsdamen, die als repräsentative Einzelgebäude und Hofanlagen zumeist auf dem Gebiet eines Immunitätsbezirks liegen. Zustande kamen sie dadurch, dass sich die klösterlichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamer Unterkunft der Kleriker auflösten und sie begannen, sich in eigenen Wohnungen und Gebäuden um die Dom- und Stiftskapitel anzusiedeln.
Rund um den Bamberger Dom befinden sich noch heute im Bereich der Domstraße, der Karolinenstraße und dem Domplatz bedeutende Domherrenhöfe, ebenso wie auf den Gebieten der Immunitäten von St. Gangolf und St. Stephan.
Säkularkanoniker
waren sogenannte Weltgeistliche, die einer Gemeinschaft an einer Stiftskirche (Kollegiatstift) angehörten und dort für die Gottesdienste zuständig waren. Als Mitglieder des Stiftskapitels bestimmten sie über dessen Geschicke und verwalteten das Vermögen. Im Gegensatz zu Regularkanonikern legten sie aber kein Gelübde ab und konnten somit die Gemeinschaft jederzeit wieder frei verlassen. Zudem durften Säkularkanoniker ihr Privatvermögen behalten. In der Regel entstammten Sie dem Adel und später auch aus reichen Bürgerfamilien, weshalb sie auf ihre eigenen Residenzen (sog. Kurien) Wert legten, die sie zumeist innerhalb des Immunitätsbezirks in unmittelbare Nähe des Stiftes anlegten.