(lat. immunitas = frei von Leistungen und Abgaben, Steuerfreiheit) Immunität ist ein auf römischem Recht beruhender Sonderstatus von Personen, Orten und Besitzungen, die damit von Abgaben, Diensten und Lasten befreit wurden. Die Bewohner der Immunitätsbezirke, die sog. Muntäter (lat. munus - Dienst, Amt, Gunst, Geschenk), mussten sich nicht an städt. Abgaben beteiligen und zahlten keine Steuern. Außerhalb von Immunitäten lebende Bürger nennt man Cives (lat. cives, -is = der Bürger).