Exemt
(lat. exemptio = Ausgliederung) Ausgliederung von Personen oder Institutionen aus kirchenrechtlichen Zuständigkeiten und hierarchischen Strukturen. Bamberg war als exemtes Bistum direkt dem Papst unterstellt und somit rechtlich eigenständig und unabhängig gegenüber dem Übergeordneten Erzbistum Mainz.